Förderprogramm

Förderung der inhaltlichen Arbeit in Frauenhäusern und deren ambulanten Beratungsstellen

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Gesundheit & Soziales, Frauenförderung
Fördergebiet:
Sachsen-Anhalt
Förderberechtigte:
Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt

Ansprechpunkt:

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Landesjugendamt

Referat 502

Ernst-Kamieth-Straße 2

06112 Halle (Saale)

Weiterführende Links:
Frauenförderung

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als Träger eines Frauenhauses Unterstützung bei der Durchführung von Hilfe- und Unterstützungsangeboten benötigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Träger eines Frauenhauses bei Ihrer inhaltlichen Arbeit und beim Betrieb Ihrer ambulanten Beratungsstellen.

Sie erhalten die Förderung für Ihre Personal- und sächlichen Verwaltungsausgaben einschließlich Ausgaben für das Hauswirtschafts- und Gebäudemanagement in folgenden Bereichen:

  • geschützter Wohnbereich, der von Gewalt bedrohten oder betroffenen Frauen und Kindern Schutz und Sicherheit bietet,
  • psychosoziale und sozialpädagogische Beratung und Begleitung während und nach dem Aufenthalt im Frauenhaus,
  • Betreuungs- und Hilfsangebote für Kinder, die in Ihrem Frauenhaus untergebracht sind,
  • einzelfallbezogene Beratung und Unterstützung ohne Aufenthalt im Frauenhaus,
  • Prävention durch Information und Vernetzung aller einzubeziehenden Institutionen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt für kommunale Träger

  • für ein Frauenhaus mit 4 Belegungsplätzen bis zu EUR 104.806,
  • bei einer Erhöhung der Aufnahmekapazität für die Plätze 5 bis 7 und ab 9 je Belegungsplatz jährlich EUR 12.473,
  • für ein Frauenhaus mit 8 Belegungsplätzen bis zu EUR 203.684 sowie
  • für regelmäßig angebotene ambulante Beratungen bei Vorhalten einer zusätzlichen Fachkraft bis EUR 24.328,

und für freie Träger

  • für ein Frauenhaus mit 4 Belegungsplätzen bis zu EUR 138.769,
  • für ein Frauenhaus mit 6 Belegungsplätzen bis zu EUR 154.157,
  • bei einer Erhöhung der Aufnahmekapazität für die Plätze 7 und ab 9 je Belegungsplatz EUR 12.473,
  • für ein Frauenhaus mit 8 Belegungsplätzen bis zu EUR 222.894 sowie
  • für eine ambulante Beratungsstelle bis zu EUR 32.508.

Richten Sie Ihren Antrag bitte mindestens 2 Monate vor Beginn des geplanten Förderzeitraumes an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Referat 502.

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