Förderprogramm

Förderung von FuE-Projekten (Einzel-, Gemeinschafts- und Verbundvorhaben), von Prozess- und Organisationsinnovationen sowie Maßnahmen des Wissens- und Technologietransfers (FuE Richtlinien)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Forschung & Innovation (themenoffen)
Fördergebiet:
Sachsen-Anhalt
Förderberechtigte:
Forschungseinrichtung, Hochschule, Unternehmen
Fördergeber:

Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt

Ansprechpunkt:

Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)

Domplatz 12

39104 Magdeburg

Weiterführende Links:
Forschung und Entwicklung 2021–2027

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Vorhaben zur Entwicklung innovativer Produkte oder Prozesse umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Unternehmen, Forschungseinrichtung und Hochschule mit Mitteln der Europäischen Union bei Maßnahmen, die auf Produkt- und Verfahrensinnovationen, auf Prozess- und Organisationsinnovationen sowie auf die Aufrechterhaltung leistungsfähiger Forschungspotenziale gerichtet sind.

Sie können eine Förderung erhalten für

  • FuE-Projekte (Einzel-, Gemeinschafts- und Verbundvorhaben der industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung),
  • Prozess- und Organisationsinnovationen,
  • Patent- und andere gewerbliche Schutzrechte (ausschließlich für kleine und mittlere Unternehmen) sowie
  • Maßnahmen des Wissens- und Technologietransfers (ausschließlich für kleine und mittlere Unternehmen).

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses für FuE-Projekte beträgt für Unternehmen

  • für Vorhaben der industriellen Forschung grundsätzlich bis zu 50 Prozent, unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, und
  • für Vorhaben der experimentellen Entwicklung grundsätzlich bis zu 25 Prozent, unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben,

maximal jedoch EUR 500.000 je Projekt und Zuwendungsempfänger. Beinhaltet das Vorhaben auch Pilotlinien oder Pilotprojekte, erhöht sich der Zuschuss um maximal EUR 3 Millionen. Die Ausgaben müssen mindestens EUR 200.000 betragen.

Für Einrichtungen der Forschung und der Wissensverbreitung im Rahmen nichtwirtschaftlicher Tätigkeiten beträgt die Höhe des Zuschusses bei FuE-Projekten bis zu 90 Prozent und für Hochschulen bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Darüber hinaus beträgt die Höhe des Zuschusses

  • im Fall von Prozess- und Organisationsinnovationen für kleine und mittlere Unternehmen bis zu 50 Prozent und für große Unternehmen bis zu 15 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal aber EUR 500.000 bei einer Projektlaufzeit von normalerweise maximal 3 Jahren; die Ausgaben müssen mindestens EUR 200.000 betragen,
  • für Patent- und andere Schutzrechte bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und
  • für Maßnahmen des Wissens- und Technologietransfers bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal EUR 140.000.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn des Vorhabens an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB).

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