Förderprogramm

Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) – Gewerbliche Wirtschaft

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Unternehmensfinanzierung, Arbeit, Regionalförderung
Fördergebiet:
Sachsen-Anhalt
Förderberechtigte:
Unternehmen, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt

Ansprechpunkt:

Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)

Domplatz 12

39104 Magdeburg

Weiterführende Links:
GRW Unternehmensförderung

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als Unternehmen durch Investitionsvorhaben Arbeitsplätze neu schaffen oder dauerhaft sichern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich Tourismus mit Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ bei betrieblichen Investitionen. Dazu gehören auch Umweltschutzvorhaben, für die Sie eine Beihilfe erhalten können.

Gefördert werden außerdem Kooperationsnetzwerke und Innovationscluster.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss zu den Sachkosten oder den Lohnkosten.

Es gelten normalerweise folgende Subventionswertobergrenzen:

  • kleine Unternehmen: 35 Prozent,
  • mittlere Unternehmen: 25 Prozent,
  • sonstige Unternehmen: 15 Prozent.

Bei sachkostenbezogener Förderung muss das Investitionsvolumen mindestens EUR 30.000 betragen. Außerdem kann der Zuschuss bei sachkostenbezogener Förderung für Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitenden um 2,5 Prozent gekürzt werden, wenn sie bestimmte Struktureffekte nicht erfüllen.

Bei lohnkostenbezogener Förderung werden nur Arbeitsplätze gefördert, für die ein Bruttolohn von mindestens EUR 36.000 garantiert wird. Förderfähig sind höchstens EUR 80.000 Bruttolohn.

Die Höhe des Zuschusses für Kooperationsnetzwerke beträgt bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Die Höhe des Zuschusses für Innovationscluster beträgt bei Investitionskosten bis zu 55 Prozent und bei Kosten für Personal und Verwaltung einschließlich der Gemeinkosten bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Die Umweltschutzbeihilfe erhalten Sie als Zuschuss in Höhe von bis zu 45 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn des Vorhabens an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt.

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