Förderprogramm

Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) – Wirtschaftsnahe Infrastruktur

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Infrastruktur, Regionalförderung, Smart Cities & Regionen
Fördergebiet:
Sachsen-Anhalt
Förderberechtigte:
Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt

Ansprechpunkt:

Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)

Domplatz 12

39104 Magdeburg

Weiterführende Links:
GRW Infrastrukturförderung

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Infrastrukturmaßnahmen zur Entwicklung der regionalen Wirtschaft umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie mit Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ bei Maßnahmen zur Verbesserung der wirtschaftsnahen Infrastruktur.

Sie erhalten die Förderung für folgende wirtschaftnahe Infrastrukturmaßnahmen:

  • Erschließung, Ausbau und Revitalisierung von Industrie- und Gewerbegebieten,
  • Anbindung von Gewerbebetrieben,
  • Tourismus,
  • Gewerbezentren (zum Beispiel Forschungs-, Telematik-, Technologie-, Gründerzentren oder -parks, fab labs, innovation labs, Inkubatoren oder vergleichbare Zentren),
  • Bildungseinrichtungen,
  • Kommunikationsverbindungen,
  • Abwasseranlagen,
  • Binnenhäfen,
  • Planungs- und Beratungsleistungen,
  • Energieinfrastrukturen.

Außerdem erhalten Sie eine Förderung für folgende Maßnahmen im Bereich der Vernetzung und Kooperation von regional Handelnden:

  • integrierte regionale Entwicklungskonzepte,
  • Regionalmanagement,
  • Regionalbudget und
  • zusätzlich auch Maßnahmen, die nicht im Koordinierungsrahmen vorgesehen sind (Experimentierklausel).

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Der Fördersatz beträgt grundsätzlich 60 Prozent, bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen bis zu 90 Prozent beziehungsweise bei Bewilligung bis zum 31.12.2023 bis zu 95 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Davon abweichend beträgt die Höhe des Zuschusses für

  • Planungs- und Beratungsleistungen bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben,
  • integrierte regionale Entwicklungskonzepte bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch EUR 50.000 aus GRW-Mitteln,
  • Regionalmanagement-Vorhaben bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch EUR 200.000 jährlich, bei interregionaler Kooperation maximal EUR 250.000, für 3 Jahre,
  • Regionalbudgets bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch EUR 300.000 jährlich.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt.

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