Förderprogramm

IB-Digitalisierungsdarlehen

Förderart:
Darlehen
Förderbereich:
Unternehmensfinanzierung, Digitalisierung
Fördergebiet:
Sachsen-Anhalt
Förderberechtigte:
Unternehmen
Fördergeber:

Land Sachsen-Anhalt

Ansprechpunkt:

Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)

Domplatz 12

39104 Magdeburg

Tel: +49 800 560-0757

Fax: +49 391 289 871-754

Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)

Weiterführende Links:
 IB Sachsen-Anhalt – Informationsseite zum IB-Digitalisierungsdarlehen

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen oder Angehörige der freien Berufe Digitalisierungsmaßnahmen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.

Volltext

Mit dem IB-Digitalisierungsdarlehen unterstützt die Investitionsbank Sachsen-Anhalt Sie als Unternehmen oder Freiberuflerin und Freiberufler bei der Durchführung von Digitalisierungsmaßnahmen.

Sie erhalten die Förderung für Ausgaben im Zusammenhang mit dem Wachstum, der Stärkung von Aktivitäten, der Umsetzung neuer Projekte oder der Erschließung neuer Märkte, vor allem für

  • materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter,
  • Personalausgaben,
  • Projektausgaben,
  • Ausgaben für Fremdleistungen.

Sie erhalten die Förderung als Darlehen.

Die Höhe des Darlehens beträgt maximal 1.500.000 EUR und mindestens 10.000 EUR für die Dauer von bis zu 10 Jahren. Sie können mit dem Darlehen bis zu 100 Prozent Ihres Finanzierungsbedarfs decken.

Ihren Antrag richten Sie bitte vor Beginn der Maßnahme an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB). Sie können die von Ihnen unterzeichneten Antragsunterlagen auch per E-Mail an darlehen-wirtschaft@ib-lsa.de senden.

Zusatzinfos 

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU sowie Angehörige der freien Berufe mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie legen ein tragfähiges Konzept (qualifizierter Businessplan) inklusive der Angaben zu den geplanten Digitalisierungsmaßnahmen vor.
  • Sie müssen die Gesamtfinanzierung sicherstellen und über eine nachhaltige Rentabilität verfügen.

Nicht gefördert werden Unternehmen in Schwierigkeiten.

Rechtsgrundlage

Service
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