Förderprogramm

IB-Mittelstandsdarlehen

Förderart:
Darlehen
Förderbereich:
Unternehmensfinanzierung
Fördergebiet:
Sachsen-Anhalt
Förderberechtigte:
Unternehmen
Fördergeber:

Land Sachsen-Anhalt

Ansprechpunkt:

Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)

Domplatz 12

39104 Magdeburg

Weiterführende Links:
IB Sachsen-Anhalt – Informationsseite zum IB-Mittelstandsdarlehen (externer Link)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Investitionsvorhaben in Sachsen-Anhalt finanzieren möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.

Volltext

Mit dem IB-Mittelstandsdarlehen unterstützt die Investitionsbank Sachsen-Anhalt Sie als Unternehmen oder Freiberuflerin und Freiberufler bei Vorhaben, die mit dem Wachstum Ihres Unternehmens, der Stärkung von Aktivitäten, Umsetzung neuer Projekte beziehungsweise der Erschließung neuer Märkte zusammenhängen.

Sie erhalten die Förderung für

  • Investitionen, im Fall von Grundstücken und Gebäuden in Höhe von bis zu 10 % der Darlehenssumme,
  • Kosten für die Vorfinanzierung von Aufträgen,
  • Betriebsmittel und Betriebsausgaben,
  • Ausgaben für Forschung, Entwicklung und Innovationen.

Sie erhalten die Förderung als Darlehen.

Die Höhe des Darlehens beträgt mindestens 25.000 EUR und maximal 3 Millionen EUR (3.000.000 EUR). Damit können Sie bis zu 100 % der förderfähigen Kosten finanzieren. Das Darlehen hat eine Laufzeit von bis zu 15 Jahren.

Zusatzinfos 

Verfahrensablauf

Reichen Sie Ihren Antrag bitte bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt ein. Sie können die von Ihnen unterzeichneten Antragsunterlagen auch per E-Mail an darlehen-wirtschaft@ib-lsa.de senden.

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Unternehmen und Angehörige der freien Berufe gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen das Vorhaben in Sachsen-Anhalt durchführen.
  • Sie müssen die Gesamtfinanzierung des Vorhabens sicherstellen und über eine nachhaltige Rentabilität verfügen.

Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß EU-Definition sind von einer Förderung ausgeschlossen.

Rechtsgrundlage

Service
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