Förderprogramm

Förderung von individuellen beruflichen Weiterbildungen und Zusatzqualifikationen (Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG individueller Zugang)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Aus- & Weiterbildung
Fördergebiet:
Sachsen-Anhalt
Förderberechtigte:
Privatperson
Fördergeber:

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt

Ansprechpunkt:

Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)

Domplatz 12

39104 Magdeburg

Weiterführende Links:
Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG (individueller Zugang) IB-Kundenportal

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie sich beruflich weiterbilden oder zusätzlich qualifizieren möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) Ihre Teilnahme an Maßnahmen zur individuellen und arbeitgeberunabhängigen berufsbezogenen oder berufsübergreifenden Weiterbildung.

Sie erhalten die Förderung vor allem für folgende Formate der beruflichen Weiterbildung:

  • eintägige und mehrtägige Seminare oder längerfristige Weiterbildungs- und Fortbildungskurse bis zu 4 Jahren,
  • unabhängig von Weiterbildungsinhalten eigenständig angebotene Supervisionen und Coachings (Gruppen- und Einzelsettings) im Umfang von höchstens 15 Zeitstunden innerhalb eines Zeitraums von einem Jahr,
  • wissenschaftliche Weiterbildungsangebote sowie Weiterbildungsstudiengänge, auch in Form von Zertifikatskursen,
  • Fernlehrgänge, die auf der Grundlage des Fernunterrichtsschutzgesetzes von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht zugelassen sind,
  • unter bestimmten Voraussetzungen Weiterbildungsmaßnahmen, die auf Formen und Methoden des selbstgesteuerten Lernens zurückgreifen, oder Weiterbildungsmaßnahmen in Form von E-Learning, Blended Learning, Online-Formaten oder sonstigen Webinar ähnlichen Formaten.

Als Auszubildende und Auszubildende in betrieblichen Ausbildungsverhältnissen und als Schülerin und Schüler in schulischen Ausbildungsgängen an Berufsfachschulen können Sie eine Förderung für ausbildungsbegleitende Zusatzqualifikationen erhalten.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt für berufliche Weiterbildungen pauschal

  • bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben für
    • Personen mit einem durchschnittlichen monatlichen Bruttoeinkommen unter EUR 2.000,
    • geringfügig Beschäftigte, die sonst keiner weiteren abhängigen oder selbstständigen Beschäftigung nachgehen,
    • Arbeitslose, die keine Leistungen der Arbeitsagenturen oder Jobcenter nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch und dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (ALG I und Bürgergeld) beziehen und hierauf keinen Anspruch haben,
  • bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, wenn Sie zu folgendem Personenkreis gehören:
    • Personen mit einem durchschnittlichen monatlichen Bruttoeinkommen unter EUR 3.000,
    • Personen ab 45 Jahren,
    • befristet Beschäftigte,
    • Teilzeitbeschäftigte bis zu 30 Stunden wöchentlich,
    • Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer, Alleinerziehende,
    • Berufsrückkehrerinnen und Berufsrückkehrer nach familienbedingter Unterbrechung der Erwerbstätigkeit,
    • Menschen mit einem anerkannten Grad einer Behinderung von mindestens 30 sowie
  • bis zu 60 Prozent für alle übrigen Berechtigten.

Sie erhalten maximal EUR 25.000 je Weiterbildungsvorhaben.

Der Zuschuss für Zusatzqualifikationen während der Berufsausbildung beträgt pauschal bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch EUR 3.000.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn des Vorhabens über das Kundenportal an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB).

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