Förderprogramm

Zuwendungen zur Integration von Migranten

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Gesundheit & Soziales
Fördergebiet:
Sachsen-Anhalt
Förderberechtigte:
Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen
Fördergeber:

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt

Ansprechpunkt:

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt

Nebenstelle Dessau-Roßlau
Referat 505

Kühnauer Straße 161

06846 Dessau-Roßlau

Weiterführende Links:
Integrationsförderrichtlinie

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Projekte zur Integration von Migrantinnen und Migranten, zur Flüchtlingshilfe und zur interkulturellen Öffnung durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt die Migrationsarbeit in Sachsen-Anhalt.

Sie können eine Förderung für folgende Projekte und Maßnahmen erhalten:

  • Information, Beratung und Unterstützung von Migrantinnen und Migranten sowie Flüchtlingen,
  • Verbesserung von Selbstorganisation, Partizipation und Integration von Migrantinnen und Migranten sowie Geflüchteten,
  • Förderung interkultureller Begegnung und Verständigung,
  • interkulturelle Öffnung von Organisationen, Einrichtungen und sozialen Diensten,
  • Bekämpfung von Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und Rassismus,
  • Förderung einer lokalen Willkommenskultur für Geflüchtete und Neuzuwandernde,
  • Förderung von Dialogformaten innerhalb der Aufnahmegesellschaft sowie
  • gezielte Förderung der Integration von Migrantinnen und migrantischen Familien.

Sie können außerdem eine Förderung bekommen für

  • Projekte zur Vorbereitung auf die Anforderungen der Arbeitswelt, die von der Arbeitsverwaltung nicht finanziert werden, und
  • Maßnahmen zur Stärkung der sprachlichen Fähigkeiten, wenn sie nicht gesetzlich geregelt sind. Das können zum Beispiel Konversationskurse oder Sprachcafés sein.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise bis zu 85 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal aber EUR 70.000 je Projekt.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens bis spätestens zum 31.10. des Jahres, das dem Projektbeginn vorausgeht, an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Referat 505.

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