Förderprogramm

Förderung von integrierten Gemeindeentwicklungskonzepten (Richtlinien Integrierte Gemeindeentwicklungskonzepte – RL IGEK)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Infrastruktur, Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung, Regionalförderung
Fördergebiet:
Sachsen-Anhalt
Förderberechtigte:
Kommune
Ansprechpunkt:

zuständiges Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF)

Weiterführende Links:
Integrierte Gemeindeentwicklungskonzepte (IGEK)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Maßnahmen für die Entwicklung ländlicher Gemeinden planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK), wenn Sie integrierte Gemeindeentwicklungskonzepte (IGEK) in ländlichen Gemeinden erstellen.

Sie erhalten die Förderung für die Erarbeitung von integrierten Gemeindeentwicklungskonzepten mit mindestens diesen Elementen:

  • Kurzbeschreibung der Region,
  • Analyse der regionalen Stärken und Schwächen,
  • Auflistung der Entwicklungsziele und geeigneter Prüfindikatoren,
  • Darlegung der Entwicklungsstrategie, einschließlich einer Digitalstrategie, der Handlungsfelder und Leitprojekte,
  • regionale Kriterien zur Auswahl der Förderprojekte und
  • Kriterien für die Bewertung der Zielerreichung.

Außerdem erhalten Sie eine Förderung, wenn Sie ein bereits gefördertes integriertes Gemeindeentwicklungskonzept fortschreiben.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch EUR 70.000 je Konzept in einem Zeitraum von 7 Jahren.

Wenn Sie ein bereits gefördertes integriertes Gemeindeentwicklungskonzept fortschreiben, können Sie einen Zuschuss in Höhe von bis zu EUR 25.000 erhalten.

Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens beim zuständigen Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF).

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