Förderprogramm

Förderung der Jugendarbeit, der Jugendverbände, der Jugendsozialarbeit sowie des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Gesundheit & Soziales
Fördergebiet:
Sachsen-Anhalt
Förderberechtigte:
Kommune, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt

Ansprechpunkt:

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt

Ernst-Kamieth-Straße 2

06114 Halle (Saale)

Weiterführende Links:
Kinder und Jugend: Förderungen

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie in Sachsen-Anhalt Vorhaben in der Jugendarbeit und Jugendbildung umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie bei Maßnahmen der Jugendarbeit, der Jugendverbände, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes, die für das ganze Land Bedeutung haben.

Sie können eine Förderung für diese Bereiche erhalten:

  • Maßnahmen der außerschulischen Jugendbildung, Aus- und Fortbildung von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Jugendarbeit und Ausbildung von Jugendleiterinnen und Jugendleitern, auch in digitaler Form
  • Personalausgaben für Jugendbildungsreferentinnen und Jugendbildungsreferenten
  • Verwaltungsausgaben der Jugendverbände
  • internationale Jugendarbeit
  • Jugendbildungsstätten
  • Maßnahmen mit besonderem Landesinteresse, wenn sie insbesondere eine große Öffentlichkeit erreichen
  • Jugendsozialarbeit
  • erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses hängt von Art und Umfang Ihrer Maßnahme ab.

Richten Sie Ihren Antrag bitte bis spätestens 1.10. des Vorjahres an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt.

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