Förderprogramm

Zuwendungen zur Stärkung der kommunalen Migrationsarbeit

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Gesundheit & Soziales
Fördergebiet:
Sachsen-Anhalt
Förderberechtigte:
Kommune
Fördergeber:

Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt

Ansprechpunkt:

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt

Ernst-Kamieth-Straße 2

06114 Halle (Saale)

Weiterführende Links:
Kommunale Migrationsarbeit

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als Landkreis oder kreisfreie Stadt in Sachsen-Anhalt Vorhaben im Bereich der Migrationsarbeit umsetzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie bei der Aufnahme und Integration von Zugewanderten.

Sie erhalten eine Förderung für diese Maßnahmen:

  • Einrichtung und Betrieb von Stellen für Migration, denen die Koordinierung der Aufnahme und Betreuung von Zuwanderinnen und Zuwanderern sowie die Organisation der kommunalen Integrationsarbeit zugeordnet sind (Koordinierungsstellen Migration) sowie
  • ergänzende Maßnahmen zur Verbesserung der kommunalen Integrationsarbeit.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, dabei je Personalstelle und Haushaltsjahr bis zu EUR 56.340, maximal aber EUR 112.680 je Antragstellerin oder Antragsteller und Haushaltsjahr.

Richten Sie Ihren Antrag bitte an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt.

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