Förderprogramm

Förderung des kommunalen Sportstättenbaus und des Vereinssportstättenbaus

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Infrastruktur, Kultur, Medien & Sport
Fördergebiet:
Sachsen-Anhalt
Förderberechtigte:
Kommune, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt

Ansprechpunkt:

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt

Hakeborner Straße 1

39112 Magdeburg

Weiterführende Links:
Förderung des kommunalen Sportstättenbaus

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Bauvorhaben an Sportstätten planen oder sie ausstatten wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt die Schaffung einer bedarfsgerechten Sportstätteninfrastruktur im Land. Unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung sollen die notwendigen Voraussetzungen für den Breiten-, Behinderten- und Gesundheitssport sowie für den Leistungssport auf nationalem und internationalem Niveau geschaffen werden.

Sie erhalten die Förderung für

  • Sanierungsmaßnahmen bei bestehenden Sportstätten,
  • Erweiterung der Nutzbarkeit vorhandener Sportstätten,
  • Umbau bestehender Sportstätten und anderer Gebäude und Räumlichkeiten mit dem Ziel der sportlichen Nutzung,
  • Neubau von Sportstätten,
  • Ausstattung von Sportstätten als Erstausstattung sowie als Ersatzausstattung, wenn die bisherige Ausstattung nachweisbar nicht mehr verwendet werden kann.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Gemeinden, Verbandsgemeinden und Landkreise sowie kommunale Unternehmen müssen bis zu 20 Prozent, Sportorganisationen bis zu 10 Prozent der zuschussfähigen Ausgaben aus Eigenmitteln aufbringen.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens bis spätestens zum 30.9. des Vorjahres an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt.

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