Förderprogramm

Förderung von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Sachsen-Anhalt (Richtlinie Ladeinfrastruktur)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Infrastruktur, Smart Cities & Regionen, Mobilität
Fördergebiet:
Sachsen-Anhalt
Förderberechtigte:
Kommune, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Unternehmen, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt

Ansprechpunkt:

Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH (NASA GmbH)

Am Alten Theater 4

39104 Magdeburg

Weiterführende Links:
Ladeinfrastrukturprogramm Online-Antragsverfahren

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Vorhaben zum Ausbau der öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur in Sachsen-Anhalt umsetzen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie in Ergänzung des Bundesprogramms „Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland“ bei der landesweiten Beschaffung und Errichtung öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur mit einem oder mehreren Ladepunkten.

Sie bekommen die Förderung für fest installierte und mobile Normal- und Schnellladepunkte, vor allem

  • Normalladepunkte mit einer Ladeleistung von 3,7 bis 22 kW, die das Laden mit Wechselstrom (AC-Ladepunkt) oder mit Gleichstrom (DC-Ladepunkt) ermöglichen,
  • Schnellladepunkte mit einer Ladeleistung von mehr als 22 kW, die das Laden mit Gleichstrom (DC-Ladepunkt) ermöglichen, und
  • Ausgaben für die Beschaffung, Montage und Installation der Ladeinfrastruktur.

Gefördert wird außerdem

  • die Aufrüstung oder Ersatzbeschaffung von Ladeinfrastruktur und die Ertüchtigung des Netzanschlusses an vorhandenen Standorten und
  • der Anschluss der geförderten Ladepunkte an das Nieder- und Mittelspannungsnetz sowie die Kombination aus Netzanschluss und einem Pufferspeicher.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt

  • für Normalladepunkte mit einer Ladeleistung von mindestens 3,7 kW bis maximal 22 kW bis zu EUR 2.500 pro Ladepunkt,
  • für Schnellladepunkte mit einer Ladeleistung von mehr als 22 kW und weniger als 100 kW bis zu EUR 10.000,
  • für Schnellladepunkte mit einer Ladeleistung ab 100 kW bis zu EUR 20.000,
  • für den Netzanschluss an das Niederspannungsnetz bis zu EUR 10.000 und
  • für den Netzanschluss an das Mittelspannungsnetz bis zu EUR 100.000,

jedoch maximal 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Kombinationen aus Pufferspeicher und Netzanschluss werden wie der dazugehörige Netzanschluss gefördert.

Sie erhalten die Förderung im Rahmen von separaten Förderaufrufen mit festgelegten Stichtagen, die im Internet veröffentlicht werden.

Richten Sie Ihren Antrag bitte die Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH.

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