Förderprogramm

Maßnahmen im Rahmen des Landesprogramms für Demokratie, Vielfalt und Weltoffenheit

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Kultur, Medien & Sport
Fördergebiet:
Sachsen-Anhalt
Förderberechtigte:
Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt

Ansprechpunkt:

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt

Referat 501

Ernst-Kamieth-Straße 2

06112 Halle (Saale)

Weiterführende Links:
Förderrichtlinien und Anträge

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als Verein oder Verband Projekte anstoßen, um demokratisches Denken zu fördern und Fremdenfeindlichkeit abzubauen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als gemeinnütziger Verein, Verband oder Einrichtung bei Maßnahmen und Projekten zur Stärkung der Demokratie und zum Abbau von Diskriminierung, Rassismus, Antisemitismus und antidemokratischen Einstellungen. Die Förderung erfolgt auf Grundlage des Landesprogramms für Demokratie, Vielfalt und Weltoffenheit.

Sie erhalten die Förderung für

  • die Umsetzung der Ziele des Landesprogramms für Demokratie, Vielfalt und Weltoffenheit,
  • die Kofinanzierung von Projekten, Maßnahmen und Strukturen, die durch andere Förderungen bezuschusst werden, wenn die Inhalte der jeweiligen Programme den Zielen des Landesprogramms für Demokratie, Vielfalt und Weltoffenheit entsprechen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Ihren Antrag richten Sie üblicherweise vor Beginn des Vorhabens

  • bis zum 31.10. des Vorjahres beziehungsweise
  • für Projekte, die im 2. Halbjahr eines Jahres beginnen und nicht durch andere Programme kofinanziert werden, bis zum 30.4. des betreffenden Jahres

an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt.

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