Förderprogramm

Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Gesundheit & Soziales
Fördergebiet:
Sachsen-Anhalt
Förderberechtigte:
Privatperson
Fördergeber:

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt

Ansprechpunkt:

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt

Landesjugendamt
Referat Frauen und Familie

Ernst-Kamieth-Straße 2

06112 Halle (Saale)

Weiterführende Links:
Reproduktionsförderung

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als ungewollt kinderloses Paar eine künstliche Befruchtung durchführen lassen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Paar mit unerfülltem Kinderwunsch bei Maßnahmen der assistierten Reproduktion. Die Landesförderung ergänzt die Förderung durch den Bund.

Sie erhalten die Förderung für

  • In-Vitro-Fertilisations-Behandlungen (IVF) und
  • Intrazytoplasmatische Spermieninjektions-Behandlungen (ICSI).

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent des Eigenanteils, den Sie nach Abrechnung mit der Krankenversicherung noch leisten müssen. Der Förderhöchstbetrag liegt bei EUR 800,00 für eine IVF- und bei EUR 900,00 für eine ICSI-Behandlung.

Ihren Antrag richten Sie vor Beginn der Maßnahme an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt.

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