Förderprogramm

Meistergründungsprämie Sachsen-Anhalt

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Existenzgründung & -festigung
Fördergebiet:
Sachsen-Anhalt
Förderberechtigte:
Existenzgründer/in
Fördergeber:

Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt

Ansprechpunkt:

Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)

Domplatz 12

39104 Magdeburg

Weiterführende Links:
Meistergründungsprämie

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als Handwerksmeisterin oder Handwerksmeister in Sachsen-Anhalt einen eigenen Betrieb gründen oder einen bestehenden übernehmen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Handwerksmeisterin und Handwerksmeister, wenn Sie Ihr eigenes Unternehmen gründen möchten.

Sie erhalten die Förderung für die erstmalige Gründung einer selbstständigen und nachhaltigen Vollexistenz oder für die Übernahme eines Betriebs im Bereich des Handwerks.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt EUR 10.000. Ihr Finanzierungsbedarf für Investitionen und Betriebsmittel muss mindestens EUR 15.000 betragen. Dies gilt ohne die Kosten für Investitionen in bauliche Infrastruktur und ohne Personalausgaben und Ihren Lohn.

Stellen Sie Ihren Antrag mit den entsprechenden Formularen bitte vor Beginn Ihres Vorhabens bei Ihrer Handwerkskammer. Der Antrag wird von dort an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt weitergeleitet.

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