Förderprogramm

Richtlinie Natura 2000 Ausgleich Landwirtschaft

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung, Umwelt- & Naturschutz
Fördergebiet:
Sachsen-Anhalt
Förderberechtigte:
Unternehmen
Fördergeber:

Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt

Ansprechpunkt:

zuständiges Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF)

Weiterführende Links:
Elektronischer Agrarantrag in Sachsen-Anhalt (ELAISA)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als Landwirtin oder Landwirt von Beschränkungen der landwirtschaftlichen Nutzung bei der Bewirtschaftung bestimmter naturschutzbedeutsamer Flächen betroffen sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausgleichszahlung erhalten.

Volltext

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Landwirtin oder Landwirt durch einen Ausgleich für Aufwendungen, die Ihnen im Rahmen der umweltgerechten Bewirtschaftung bestimmter naturschutzbedeutsamer Dauergrünlandflächen in Natura-2000-Gebieten und anderen Naturschutzgebieten mit umweltspezifischen Einschränkungen entstehen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt je nach Einschränkung zwischen EUR 106,000 und EUR 440,00 je Hektar Dauergrünland pro Kalenderjahr.

Richten Sie Ihren Antrag bitte bis zum 15.5. eines Jahres an das für Sie zuständige Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF).

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