Förderprogramm

Sicherstellung der Netzwerke Frühe Hilfen und der psychosozialen Unterstützung von Familien

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Gesundheit & Soziales
Fördergebiet:
Sachsen-Anhalt
Förderberechtigte:
Verband/Vereinigung, Kommune
Fördergeber:

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt

Ansprechpunkt:

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt

Turmschanzenstraße 25

39114 Magdeburg

Weiterführende Links:
Frühe Hilfen für Familien Bundesstiftung Frühe Hilfen

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als Träger der Jugendhilfe Maßnahmen durchführen, um Netzwerke der Frühen Hilfe auszubauen oder Eltern in den ersten Lebensjahren ihres Kindes zu unterstützen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Träger der Jugendhilfe beim Ausbau der Strukturen der Frühen Hilfen und bei der Förderung elterlicher Beziehungs- und Erziehungskompetenzen.

Sie erhalten die Förderung für die Sach- und Personalausgaben

  • zur Sicherstellung der Netzwerkstrukturen in den Frühen Hilfen und
  • zur psychosozialen Unterstützung von Familien durch spezifische Angebote.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt EUR 20.000 als Grundpauschale. Darüber hinaus erhalten Sie Zuwendungen abhängig von der Zahl der Kinder zwischen 0 und 3 Jahren.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn des Vorhabens bis spätestens 31.10. für das folgende Jahr an das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt.

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