Förderprogramm

Förderung des Next Generation Access-Breitbandausbaus in Sachsen-Anhalt (NGA-RL LSA)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Infrastruktur, Digitalisierung, Smart Cities & Regionen
Fördergebiet:
Sachsen-Anhalt
Förderberechtigte:
Kommune, Öffentliche Einrichtung
Fördergeber:

Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt

Ansprechpunkt:

Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)

Domplatz 12

39104 Magdeburg

Weiterführende Links:
NGA-Breitband EFRE NGA-Breitband ELER

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Investitionen in den Ausbau von NGA-Netzen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Sachsen-Anhalt fördert mit Unterstützung des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) den Breitbandausbau in Gewerbe- und Kumulationsgebieten sowie in ländlichen Gebieten in Form von NGA-Netzen.

Sie erhalten die Förderung für

  • Ihre Ausgaben an privatrechtliche Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücken bei diesen Betreibern für Investitionen in den Aufbau und den Betrieb von Breitbandinfrastrukturen,
  • die Ausstattung von Leerrohren mit unbeschaltetem Glasfaserkabel,
  • die Ausführung von Tiefbauleistungen mit oder ohne Verlegung von Leerrohren sowie die Bereitstellung von Schächten, Verzweigern und Abschlusseinrichtungen,
  • die Mitverlegung von Leerrohren bei anderweitig geplanten Erdarbeiten (mit oder ohne Kabel) zur Nutzung öffentlicher Telekommunikationsnetze durch privatrechtliche Betreiber für die Errichtung und den Betrieb einer Breitbandinfrastruktur,
  • die Erstellung von Machbarkeitsuntersuchungen und Planungsleistungen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch EUR 10 Millionen bei Investitionsvorhaben und maximal EUR 100.000 für die Erstellung von Machbarkeitsstudien.

Die Förderung von Planungsleistungen ist auf maximal 10 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben beschränkt.

Für Vorhaben mit Investitionskosten von unter EUR 50.000 erhalten Sie keine Förderung.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt.

Antragsstichtage sind der 31.3., der 30.6., der 30.9. und der 31.12. eines Jahres.

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