Förderprogramm

Projekte zum nicht-produktiven investiven Naturschutz in der Agrarlandschaft

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung, Umwelt- & Naturschutz
Fördergebiet:
Sachsen-Anhalt
Förderberechtigte:
Unternehmen, Kommune, Verband/Vereinigung
Ansprechpunkt:

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt

Dessauer Straße 70

06118 Halle (Saale)

Weiterführende Links:
Förderung von Projekten im Bereich Naturschutz und Landschaftspflege

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Biotope für Wildtiere und -pflanzen auf Agrarflächen schaffen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie dabei, Lebensräume und Lebensstätten für wild lebende Tierarten und wilde Pflanzenarten in der Agrarlandschaft zu schaffen, wiederherzustellen und weiterzuentwickeln. Die Mittel der Förderung stammen aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK).

Sie erhalten die Förderung für

  • investive Maßnahmen des Naturschutzes,
  • den Grunderwerb landwirtschaftlich genutzter oder landwirtschaftlich nutzbarer Flächen durch Gemeinden oder gemeinnützige juristische Personen, um dort Biotope zu gestalten, und
  • Schutzkonzepte einschließlich notwendiger Voruntersuchungen, unabhängig von der Umsetzung des geplanten Vorhabens.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 100 Prozent, für Gemeinden und Gemeindeverbände 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch EUR 250.000. Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 2.500.

Ihren Antrag richten Sie vor Beginn Ihres Vorhabens an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt.

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