Förderprogramm

Förderung von Projekten zur Stärkung des jüdischen Lebens in Sachsen-Anhalt

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Gesundheit & Soziales
Fördergebiet:
Sachsen-Anhalt
Förderberechtigte:
Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Staatskanzlei und Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt

Ansprechpunkt:

Staatskanzlei und Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt

Claudia Stephan

Hegelstraße 40–42

39104 Magdeburg

Weiterführende Links:
Ansprechpartner für jüdisches Leben in Sachsen-Anhalt und gegen Antisemitismus

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Projekte zur Stärkung des jüdischen Lebens umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie bei der Durchführung von Projekten, die der Stärkung des jüdischen Lebens in Sachsen-Anhalt dienen.

Sie erhalten die Förderung für

  • Maßnahmen zur Umsetzung des Landesprogramms für jüdisches Leben in Sachsen-Anhalt und gegen Antisemitismus in Bereichen, die bisher nicht in den Regelstrukturen der ressortbezogenen Förderungen abgedeckt sind, und
  • innovative Vorhaben, die geeignet sind, das heutige jüdische Leben im Land zu stärken, in seiner Vielfalt erkennbar und resilienter zu machen und Wege für seine weitere Entfaltung in Sachsen-Anhalt zu eröffnen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt für natürliche Personen sowie juristische Personen des Privatrechts normalerweise bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, für juristische Personen des öffentlichen Rechts bis zu 80 Prozent.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an die Staatskanzlei und das Ministerium für Kultur Sachsen-Anhalt.

Service
Service

Wie können wir Ihnen helfen?