Förderprogramm

„REGIO AKTIV“ – Kompetenzagenturen (KA)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Arbeit, Gesundheit & Soziales
Fördergebiet:
Sachsen-Anhalt
Förderberechtigte:
Bildungseinrichtung, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt

Ansprechpunkt:

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Nebenstelle Dessau

Referat ESF-Förderung (Referat 302)

Kühnauer Straße 161

06846 Dessau-Roßlau

Weiterführende Links:
REGIO AKTIV

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als Bildungsträger oder Träger der Jugendhilfe eine Kompetenzagentur zur Unterstützung von förderungsbedürftigen jungen Menschen einrichten möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Bildungsträger oder Träger der Jugendhilfe im Rahmen des Programm „REGIO AKTIV“ aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) bei der Einrichtung von Kompetenzagenturen, die jungen Menschen niedrigschwellig berufliche Perspektiven eröffnen und den Übergang in eine Berufsausbildung vereinfachen.

Elemente des Unterstützungsangebots Ihrer Kompetenzagentur können vor allem sein:

  • Einzelfallberatung und Begleitung der Teilnehmenden,
  • soziale Gruppenangebote,
  • Eltern- und Familienarbeit (zum Beispiel Informationsveranstaltungen),
  • fachlicher Austausch der beteiligten Akteurinnen und Akteure im Hilfesystem,
  • Abstimmung mit den Akteurinnen und Akteuren der Rechtskreise Zweites Buch Sozialgesetzbuch, Drittes Buch Sozialgesetzbuch, Achtes Buch Sozialgesetzbuch und Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch,
  • Koordinierung von Hilfsangeboten und darüberhinausgehende Netzwerkarbeit,
  • aufsuchende Arbeit, zum Beispiel in der ländlichen Region, sowie
  • Mobilitätsunterstützung zur Wahrnehmung einschlägiger Termine.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses ist abhängig vom Umfang Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben.

Die Projektlaufzeit beträgt grundsätzlich 36 Monate.

Das Förderverfahren ist zweistufig. Zunächst wählen die vom jeweiligen Landkreis oder der jeweiligen kreisfreien Stadt für die Förderperiode 2021–2027 gebildeten Regionalen Arbeitskreise (RAK) aus den eingereichten Projektvorschlägen die Projekte aus, die gefördert werden sollen.

Danach werden Sie als Träger eines ausgewählten Projekts aufgefordert, Ihren Antrag zu stellen. Diesen richten Sie bitte an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt.

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