Förderprogramm

Maßnahmen der naturnahen Waldbewirtschaftung, Ausarbeitung von Waldbewirtschaftungsplänen und Durchführung forstwirtschaftlicher Wegebaumaßnahmen (Richtlinie Forst 2019)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung
Fördergebiet:
Sachsen-Anhalt
Förderberechtigte:
Unternehmen, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt

Ansprechpunkt:

zuständiges Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF)

Weiterführende Links:
Förderung im Forstbereich Elektronischer Agrarantrag in Sachsen-Anhalt (ELAISA)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Vorhaben zur Umsetzung einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Waldbesitzerin/Waldbesitzer bei Vorhaben der naturnahen Waldbewirtschaftung, bei der Vorbereitung und Entwicklung gemeinschaftlicher Eigentums- und Bewirtschaftungsmodelle sowie bei Vorhaben der forstwirtschaftlichen Infrastruktur.

Die Mittel der Förderung stammen aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) und aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER).

Im Bereich der naturnahen Waldbewirtschaftung erhalten Sie die Förderung für

  • Vorarbeiten,
  • Waldumbau inklusive beispielsweise Aufforstung, Kulturpflege und Nachbesserung,
  • Bodenschutzkalkung.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von Art und Umfang Ihrer Maßnahme.

Im Fall von Kulturpflege oder Nachbesserung beträgt die Bagatellgrenze EUR 500,00, bei forstwirtschaftlichem Wegebau EUR 5.000 und bei allen anderen Maßnahmen EUR 1.000.

Ihren Antrag richten Sie bitte

  • bei Vorarbeiten, Waldumbaumaßnahmen und beim forstwirtschaftlichen Wegebau an das für Sie zuständige Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF),
  • bei Bodenschutzkalkung und Vorarbeiten dazu an das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) Mitte,
  • für Waldbewirtschaftungspläne an das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) Anhalt.
Service
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