Förderprogramm

Förderung von Maßnahmen für studentisches Wohnen und das Wohnen für Auszubildende als Teilbereich des sozialen Wohnungsbaus (Richtlinie Junges Wohnen)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Wohnungsbau & Modernisierung
Fördergebiet:
Sachsen-Anhalt
Förderberechtigte:
Kommune, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Unternehmen
Fördergeber:

Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt

Ansprechpunkt:

Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)

Domplatz 12

39104 Magdeburg

Tel: 0800 5600757

Fax: 0391 289871754

Investitionsbank Sachsen-Anhalt

Weiterführende Links:
Wohnraumförderung

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Wohnraum für Studierende und Auszubildende schaffen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie bei der Schaffung und Modernisierung von Wohnraum für Studierende und Auszubildende.

Sie erhalten die Förderung für Baumaßnahmen für neue Wohnheimplätze durch Neubau, Umbau oder Erweiterung, einschließlich des erstmaligen Erwerbs von Wohnheimplätzen innerhalb von 2 Jahren nach Fertigstellung (Ersterwerb) und Modernisierung von Wohnheimplätzen einschließlich Gemeinschaftsräumen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt

  • je Wohnheimplatz bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens aber EUR 120.000 sowie
  • für Nachrüstung oder Austausch eines Aufzugs je Wohnheimplatz höchstens EUR 10.000.

Richten Sie Ihren Antrag bitte im Rahmen von Förderaufrufen an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB).

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