Förderprogramm

Förderung der Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen durch die Entwicklung eines örtlichen Teilhabemanagements aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus des Landes Sachsen-Anhalt für die Förderperiode 2021 bis 2027 (Richtlinie Örtliches Teilhabemanagement)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Gesundheit & Soziales
Fördergebiet:
Sachsen-Anhalt
Förderberechtigte:
Kommune
Fördergeber:

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt

Ansprechpunkt:

Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)

Domplatz 12

39104 Magdeburg

Tel: +49 800 560-0757

Fax: +49 391 289 8717-54

Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)

Weiterführende Links:
Örtliches Teilhabemanagement

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als Kommune die Umsetzung eines örtlichen Teilhabemanagements planen, um einen inklusiven Sozialraum für Menschen mit Beeinträchtigungen zu schaffen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) bei der Umsetzung eines örtlichen Teilhabemanagements und der Einstellung fachlich qualifizierter und geeigneter Teilhabemanagerinnen und Teilhabemanager.

Aufgabe der Teilhabemanagerinnen und Teilhabemanager ist es, auf mehreren Ebenen Maßnahmen zur Schaffung eines inklusiven Sozialraums zu entwickeln und zu begleiten.

Sie erhalten die Förderung für Projekte in 2 Handlungssäulen:

  • Handlungssäule 1: Entwicklung eines örtlichen Teilhabemanagements in den Landkreisen und kreisfreien Städten des Landes Sachsen-Anhalt,
  • Handlungssäule 2: Entwicklung eines örtlichen Teilhabemanagements in den kreisangehörigen Kommunen des Landes Sachsen-Anhalt.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 95 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Richten Sie Ihren Antrag bitte an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt.

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