Förderprogramm

Förderung von Digitalisierungsprojekten für die Strategie „Sachsen-Anhalt Digital 2030“ (Richtlinie Sachsen-Anhalt Digital)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Digitalisierung
Fördergebiet:
Sachsen-Anhalt
Förderberechtigte:
Öffentliche Einrichtung, Kommune, Unternehmen, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt

Ansprechpunkt:

Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt

Referat Digitalstrategie, Digitale Projekte

Turmschanzenstraße 30

39114 Magdeburg

Weiterführende Links:
Förderrichtlinie „Sachsen-Anhalt Digital“ Beteiligungsportal Sachsen-Anhalt – Förderrichtlinie Sachsen-Anhalt Digital

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie ein innovatives Digitalisierungsprojekt umsetzen wollen, das ganzheitlich im Land Sachsen-Anhalt wirkt, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie bei der Durchführung qualitativ hochwertiger und anspruchsvoller Digitalisierungsprojekte zur Umsetzung der Strategie „Sachsen-Anhalt Digital 2030“.

Sie erhalten die Förderung beispielsweise für

  • Organisationsinnovationen (Anwendung digitaler Methoden in den Geschäftspraktiken, Arbeitsabläufen, Geschäftsbeziehungen),
  • Prozessinnovationen (Anwendung neuer oder verbesserter Methoden für Produktion und Leistungserbringung),
  • Produktinnovationen (Einführung neuer Produkte und Dienstleistungen) oder
  • interdisziplinäre Vernetzung von Informationen mit regionalem Bezug.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch EUR 120.000. Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 5.000.

Richten Sie Ihren Antrag bitte per E-Mail oder über das Beteiligungsportal bis zum 22.5. eines Jahres an das Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt, Referat Digitalstrategie, Digitale Projekte.

Service
Service

Wie können wir Ihnen helfen?