Förderprogramm

Zuwendungen zur strukturellen und nachhaltigen Förderung der Filmtheater in Sachsen-Anhalt (Richtlinie Zukunftsprogramm Kino)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Corona-Hilfe, Kultur, Medien & Sport, Unternehmensfinanzierung
Fördergebiet:
Sachsen-Anhalt
Förderberechtigte:
Unternehmen
Fördergeber:

Staatskanzlei und Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt

Ansprechpunkt:

Staatskanzlei und Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt

Hegelstraße 40–42

39104 Magdeburg

Weiterführende Links:
Medienförderung und Medienfinanzierung

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als Betreiber eines Kinos in Sachsen-Anhalt dringend erforderliche bauliche und andere investive Maßnahmen umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Betreiber eines Filmtheaters bei baulichen und anderen Investitionen. Dazu gehört auch die gesundheitspolitisch notwendige und sinnvolle Nachrüstung Ihres Kinos zum Schutz vor Corona-Infektionen. Sie erhalten die Förderung grundsätzlich als Kofinanzierung zur Förderung aus dem Bundesprogramm „Zukunftsprogramm Kino“.

Sie bekommen die Förderung für investive Maßnahmen in folgenden Bereichen:

  • Smart Data, Kundenbindung, investive Marketingmaßnahmen,
  • Grünes Kino, Nachhaltigkeit, umweltschonende Verfahren,
  • Barrierefreiheit im Kino,
  • Kassentechnik,
  • Projektions- und Tontechnik,
  • Bestuhlung und Kinosaal-Ausstattung,
  • Ausstattung der Besucherbereiche, Foyer,
  • Maßnahmen zur Instandsetzung der Außenanlage,
  • sonstige nach dem geltenden „Zukunftsprogramm Kino“ der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) förderfähige investive Maßnahmen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben, höchstens jedoch EUR 45.000 für Kinos mit einem Saal oder EUR 30.000 je Leinwand für Kinos ab 2 Sälen, maximal aber für 4 Säle pro Jahr.

Stehen für Ihr Vorhaben keine weiteren Fördermittel aus dem Bundesförderprogramm zur Verfügung, kann die Höhe des Zuschusses bis zu 80 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben betragen.

Richten Sie Ihren Antrag bitte an die Staatskanzlei und das Ministerium für Kultur Sachsen-Anhalt.

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