Förderprogramm

Sachsen-Anhalt Revier 2038

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Infrastruktur, Regionalförderung, Umwelt- & Naturschutz, Digitalisierung, Smart Cities & Regionen
Fördergebiet:
Sachsen-Anhalt
Förderberechtigte:
Kommune, Öffentliche Einrichtung
Fördergeber:

Staatskanzlei und Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt

Ansprechpunkt:

Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)

Domplatz 12

39104 Magdeburg

Weiterführende Links:
Sachsen-Anhalt Revier 2038 Strukturwandel Sachsen-Anhalt

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als Kommune im mitteldeutschen Braunkohle-Revier in Sachsen-Anhalt Investitionen zur Bewältigung des Strukturwandels und zur Sicherung der Beschäftigung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Kommune gemeinsam mit dem Bund bei wichtigen Investitionen in die wirtschaftliche Infrastruktur, durch die Sie den Strukturwandel durch Ende der Braunkohle-Verstromung bewältigen und neue Arbeitsplätze schaffen können.

Sie erhalten die Förderung für Investitionen vor allem in folgenden Bereichen:

  • wirtschaftsnahe Infrastruktur ohne öffentliche Verkehrswege,
  • Verkehr ohne Bundes-, Landes- und Kommunalstraßen,
  • öffentliche Fürsorge zur Verbesserung wirtschaftsbezogener Standortbedingungen,
  • Städtebau, Stadt- und Regionalentwicklung,
  • Digitalisierung, Breitband- und Mobilfunkinfrastruktur,
  • touristische Infrastruktur,
  • Infrastrukturen für Forschung, Innovation und Technologietransfer sowie ergänzende betriebliche Aus- und Weiterbildung,
  • Klima- und Umweltschutz einschließlich Investitionen zur energetischen Sanierung von Infrastrukturen, zur Bodensanierung und zum Lärmschutz,
  • Naturschutz und Landschaftspflege.

Sie können auch eine Förderung für Planungen, Bodenuntersuchungen und Voruntersuchungen als notwendige Begleitmaßnahmen bekommen, wenn die Maßnahmen vor nicht mehr als 5 Jahren fertiggestellt wurden.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Sie müssen grundsätzlich einen Anteil von 10 Prozent aus eigenen Haushaltsmitteln leisten. Das Land Sachsen-Anhalt kann die Hälfte Ihres Mindesteigenanteils übernehmen, wenn Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.

Ihre zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens EUR 25.000 betragen.

Richten Sie Ihren Antrag bitte an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB). Für den Förderbereich „Öffentlicher Personennahverkehr im Zusammenhang mit dem Schienenpersonennahverkehr zuzüglich Infrastruktur im Bahn- oder Bus-Landesnetz“ richten Sie Ihren Antrag bitte an die Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH und für den Förderbereich „Städtebau und Stadtentwicklung“, wenn die Zuständigkeit nicht auf die IB übergeht, an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt.

Bitte melden Sie Ihr Projekt bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt an, bevor Sie den Antrag stellen.

Sie können Ihren Antrag im direkten Antragsverfahren oder im Rahmen von Förderaufrufen stellen.

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