Förderprogramm

Förderung von Maßnahmen der städtebaulichen Erneuerung in Sachsen-Anhalt (Städtebauförderungsrichtlinien – StäBauFRL)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Städtebau & Stadterneuerung, Smart Cities & Regionen
Fördergebiet:
Sachsen-Anhalt
Förderberechtigte:
Kommune
Fördergeber:

Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt

Ansprechpunkt:

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt

Referat 306

Maxim-Gorki-Straße 7

06114 Halle (Saale)

Weiterführende Links:
Städtebauförderung

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als Gemeinde in den Städtebau investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Kommune gemeinsam mit dem Bund bei städtebaulichen Erneuerungsmaßnahmen.

Sie erhalten die Förderung seit dem Programmjahr 2020 im Rahmen folgender Programmbereiche:

  • Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne,
  • Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten sowie
  • Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten.

Sie erhalten die Förderung für Maßnahmen zur Vorbereitung und Abwicklung sowie für Ordnungs- und Baumaßnahmen, die Sie im Rahmen einer städtebaulichen Gesamtmaßnahme in räumlich begrenzten Gebieten durchführen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise bis zu 2/3 Ihrer förderfähigen Ausgaben.

Ihren Antrag richten Sie bitte vor Beginn der Maßnahme bis zum 30.11. für das folgende Jahr an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt.

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