Förderprogramm

Zuwendungen zur Stärkung des Medienstandortes Sachsen-Anhalt (Sachsen-Anhalt MedienPro)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Kultur, Medien & Sport
Fördergebiet:
Sachsen-Anhalt
Förderberechtigte:
Unternehmen, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Staatskanzlei und Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt

Ansprechpunkt:

Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)

Domplatz 12

39104 Magdeburg

Tel: +49 800 560-0757

Fax: +49 391 289 8717-54

Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)

Weiterführende Links:
Sachsen-Anhalt MedienPro

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie audiovisuelle Medienproduktionen oder andere kulturwirtschaftliche Vorhaben planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie bei Vorhaben, die dazu beitragen, Sachsen-Anhalt als zukunftsfähigen, innovativen und attraktiven Medienstandort zu erhalten und weiterzuentwickeln.

Sie erhalten die Förderung für

  • audiovisuelle Medienproduktionen in allen Phasen der Entstehung und Verwertung einschließlich des Abspiels, insbesondere frühe Projektentwicklungsphasen wie Stoff- und Projektentwicklung (zum Beispiel Treatments – Vorversionen eines Drehbuchs, produktionsvorbereitende Maßnahmen) und
  • audiovisuelle Werke ohne wirtschaftliche Auswertungschance (zum Beispiel Kurzfilme, Erst- und Zweitfilme von Regisseuren, Dokumentarfilme, Low-Budget-Produktionen oder sonstige aus kommerzieller Sicht schwierige Werke).

Außerdem können Sie eine Förderung für folgende kulturwirtschaftliche Vorhaben erhalten:

  • Maßnahmen, die zur Vernetzung der Akteure auch branchenübergreifend beitragen und so die Innovationskraft der Branche stärken (zum Beispiel Branchenevents, Fachtagungen),
  • Professionalisierungsmaßnahmen sowie Talent- und Nachwuchsförderung im Bereich audiovisuelle Medien (zum Beispiel in den Bereichen Postproduktion, Animation, visuelle Effekte, virtuelle Produktion),
  • Präsentationen von Film und anderen audiovisuellen Medienproduktionen, Veranstaltungen und andere Maßnahmen, die geeignet sind, in besonderer Weise die Medienbranche in Sachsen-Anhalt zu repräsentieren, Impulse für die Entwicklung des Standortes zu geben oder mit geeigneten Formaten den kulturellen Erlebnisort Kino besonders im ländlichen Raum zu stärken, sowie
  • sonstige Maßnahmen, die den Förderzweck erfüllen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt für audiovisuelle Medienproduktionen und Werke bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, für alle anderen Vorhaben bis zu 90 Prozent.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB).

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