Förderprogramm

Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten (ÜBS)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Aus- & Weiterbildung, Infrastruktur
Fördergebiet:
Sachsen-Anhalt
Förderberechtigte:
Bildungseinrichtung, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung
Fördergeber:

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt

Ansprechpunkt:

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt

Turmschanzenstraße 25

39114 Magdeburg

Weiterführende Links:
Überbetriebliche Bildungsstätten

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie eine überbetriebliche Berufsbildungsstätte modernisieren oder umstrukturieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie bei Investitionen in eine angemessene Infrastruktur von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (ÜBS).

Sie erhalten die Förderung für den Umbau, die Erweiterung, die Modernisierung und die Ausstattung von bestehenden überbetrieblichen Bildungsstätten. Die Berufsbildungsstätten müssen der ergänzenden überbetrieblichen Ausbildung von Auszubildenden in betrieblichen Ausbildungsverhältnissen nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung und auch der beruflichen Weiterbildung dienen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 15 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Ihr geplantes Vorhaben müssen Sie zunächst dem Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) oder dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sowie dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt anzeigen.

Nachdem Ihre Förderfähigkeit festgestellt wurde, reichen Sie Ihren Antrag bitte beim Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt ein.

Service
Service

Wie können wir Ihnen helfen?