Förderprogramm

Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Aus- & Weiterbildung
Fördergebiet:
Sachsen-Anhalt
Förderberechtigte:
Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt

Ansprechpunkt:

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt

Nebenstelle Dessau
Referat ESF-Förderung (Referat 302)

Kühnauer Straße 161

06846 Dessau-Roßlau

Weiterführende Links:
Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als Handwerkskammer überbetriebliche Lehrgänge anbieten, um die Qualität der Ausbildung im Handwerk zu verbessern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+), wenn Sie im Handwerk Lehrgänge der überbetrieblichen Ausbildung in der Grundstufe (1. Ausbildungsjahr) und in der Fachstufe (2. bis 4. Ausbildungsjahr) anbieten oder organisieren und für Internatsunterbringungen mit Verpflegung in der Grundstufe sorgen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt

  • in der Grundstufe bis zu 2/3, in der Fachstufe bis zu 1/3 der vom Heinz-Piest-Institut für den jeweiligen Lehrgang festgestellten Lehrgangskosten je Teilnehmerin und Teilnehmer,
  • aus Landesmitteln für Unterbringungskosten in der Grundstufe je Teilnehmerin und Teilnehmer EUR 60,00 pro Lehrgangswoche mit mindestens 3 Übernachtungen.

Als Handwerkskammer können Sie für die Durchführung des ESF+-Teilnehmendenmonitorings eine monatliche Personalausgabenpauschale von EUR 2.367 erhalten.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihrer Maßnahme an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt.

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