Förderprogramm

Förderung der Trägervereine der Naturparks und von Naturschutzvereinigungen (Richtlinie Verbandsförderung)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Umwelt- & Naturschutz
Fördergebiet:
Sachsen-Anhalt
Förderberechtigte:
Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt Sachsen-Anhalt

Ansprechpunkt:

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt

Referat 407

Dessauer Straße 70

06118 Halle (Saale)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als Trägerverein eines Naturparks oder als Naturschutzvereinigung tätig sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Trägerverein eines Naturparks oder als anerkannte, landesweit tätige Naturschutzvereinigung.

Sie erhalten die Förderung für Personal- und Sachkosten

  • für die Koordinierung der Verbandstätigkeit und
  • zur Umsetzung der Pflege- und Entwicklungskonzeptionen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt

  • für Trägervereine der Naturparks bis zu 90 Prozent und
  • für anerkannte Naturschutzvereinigungen bis zu 80 Prozent, je nach Mitgliederzahl zwischen maximal EUR 10.000 und EUR 50.000,

der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt.

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