Förderprogramm

Förderung von Waldumwelt- und -klimadienstleistungen und der Erhaltung der Wälder (Richtlinie Waldumweltmaßnahmen)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung, Umwelt- & Naturschutz
Fördergebiet:
Sachsen-Anhalt
Förderberechtigte:
Unternehmen, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Verband/Vereinigung
Ansprechpunkt:

zuständiges Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF)

Weiterführende Links:
Förderung im Forstbereich

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Vorhaben im Wald umsetzen wollen, die dem Erhalt, Schutz und der Verbesserung der natürlichen Lebensräume von wildlebenden Tieren und Pflanzen dienen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie bei Maßnahmen, die zur Erhaltung und zur Verbesserung von Waldflächen mit besonderem Naturschutzwert beitragen.

Sie erhalten eine Förderung für diese Bereiche:

  • lebenslanger Nutzungsverzicht von Biotopbäumen,
  • Belassen von abgestorbenen stehenden oder liegenden Bäumen oder Baumteilen bis zum vollständigen Zerfall (Totholz),
  • Erhaltung von Altholzbeständen durch Verzicht auf Nutzungsmaßnahmen,
  • Pflege in Waldlebensräumen,
  • biotopverbessernde Maßnahmen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Baumart und der Art Ihrer Maßnahme, muss jedoch mindestens EUR 500,00 je Antrag betragen.

Ihren Antrag richten Sie bitte vor Beginn Ihres Vorhabens bis zum 31.1. eines Jahres an das zuständige Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF).

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