Förderprogramm

Förderung im Rahmen des Denkmalschutz-Sonderprogramms

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Kultur, Medien & Sport, Infrastruktur, Städtebau & Stadterneuerung, Regionalförderung, Umwelt- & Naturschutz
Fördergebiet:
Sachsen
Förderberechtigte:
Existenzgründer/in, Privatperson, Bildungseinrichtung, Forschungseinrichtung, Hochschule, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)

Ansprechpunkt:

Landesamt für Denkmalpflege Sachsen

Schloßplatz 1

01067 Dresden

Tel: +49 351 48430-400

Fax: +49 351 48430-488

Landesamt für Denkmalpflege Sachsen

Weiterführende Links:
Informationen zu den Denkmalschutz-Sonderprogrammen (externer Link) Informationen zur Denkmalförderung in Sachsen (externer Link)

Rechtsgrundlage

Fördergrundsätze Denkmalschutz-Sonderprogramm
Stand: 01.07.2022
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)

Anträge können zu den jeweils genannten Fristen eingereicht werden.

Weblink zu den Fördergrundsätzen (PDF, nicht barrierefrei)

Service
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