Förderprogramm

Mittelstandsförderung – B.I.3 – Betriebsberatung/Coaching

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Außenwirtschaft, Beratung, Existenzgründung & -festigung, Umwelt- & Naturschutz, Unternehmensfinanzierung
Fördergebiet:
Sachsen
Förderberechtigte:
Existenzgründer/in, Unternehmen
Fördergeber:

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)

Ansprechpunkt:

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

Pirnaische Straße 9

01069 Dresden

Tel: +49 341 70292-0 (Anrufzeiten: Montag 09:00 Uhr – 16:00 Uhr, Dienstag 09:00 Uhr – 18:00 Uhr, Mittwoch 09:00 Uhr – 16:00 Uhr, Donnerstag 09:00 Uhr – 18:00 Uhr, Freitag: 09:00 Uhr – 13:00 Uhr)

Fax: +49 351 491040-00

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

Weiterführende Links:
Mittelstandsrichtlinie – Betriebsberatung/Coaching Ellipsis RKW Sachsen

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie eine Unternehmensberatung in Anspruch nehmen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie als kleines und mittleres Unternehmen, wenn Sie Beratungsleistungen in Anspruch nehmen. Dazu zählen Beratungen zu allen unternehmensrelevanten Fragestellungen, insbesondere zu betriebswirtschaftlichen, finanziellen, personellen, technischen und organisatorischen Problemen.

Die Förderung erhalten Sie für folgende Bereiche:

  • Strategieentwicklung,
  • in- und ausländische Märkte,
  • Digitalisierung des Geschäftsmodells,
  • Personalentwicklung und Fachkräftesicherung,
  • Wissensbilanz,
  • Unternehmensnachfolge sowie
  • Umweltberatung.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt im Direktverfahren bis zu 40 Prozent und bei Antragstellung über einen Qualitätssicherer bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch EUR 350,00 pro Tag.

Pro Kalenderjahr sind Maßnahmen bis zu EUR 8.000 förderfähig, bei den Schwerpunkten „in- und ausländische Märkte“, „Personalentwicklung und Fachkräftesicherung“ und „Unternehmensnachfolge“ bis zu EUR 10.000.

Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) oder bei einem Qualitätssicherer. Nachdem der Antrag bei der SAB eingegangen ist, können Sie mit der Beratung „förderunschädlich“ beginnen.

Der Qualitätssicherer stellt den Beratungsbedarf fest, schlägt eine geeignete Beraterin oder einen geeigneten Berater vor und übernimmt die Qualitätskontrolle der Beratung. In diesem Fall stellt der Qualitätssicherer den Antrag.

Anerkannte Qualitätssicherer sind:

  • Ellipsis Gesellschaft für Unternehmensentwicklung mbH
  • RKW Sachsen GmbH
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