Förderprogramm

Förderrichtlinie Kunst und Kultur (FördRL K/K)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Kultur, Medien & Sport
Fördergebiet:
Sachsen
Förderberechtigte:
Verband/Vereinigung, Kommune
Fördergeber:

Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus

Ansprechpunkt:

Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus

Wigardstraße 17

1097 Dresden

Weiterführende Links:
Sächsische Landesstelle für Museumswesen

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Vorhaben zur Stärkung der kulturellen Vielfalt oder der künstlerischen interkulturellen Begegnung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Der Freistaat Sachsen fördert Institutionen in den Bereichen Kunst und Kultur sowie Projekte im musealen Bereich.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses wird bei der Förderung von Institutionen im Einzelfall festgelegt.

Bei Projekten im musealen Bereich können Sie einen Zuschuss von bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.

Anträge auf Förderung reichen Sie formgebunden ein. Die zuständige Antragstelle für Institutionen ist das Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus, für Projekte im musealen Bereich die Sächsische Landesstelle für Museumswesen.

Anträge stellen Sie bitte jeweils bis zum 15.10. für das folgende Haushaltsjahr.

Anträge zur Förderung des Ankaufs von bedeutendem Museumsgut können Sie ganzjährig stellen.

Service
Service

Wie können wir Ihnen helfen?