Förderprogramm

Förderung im Rahmen der Förderrichtlinie Energie und Klima – Anpassung an die Folgen des Klimawandels

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Infrastruktur, Smart Cities & Regionen, Umwelt- & Naturschutz
Fördergebiet:
Sachsen
Förderberechtigte:
Kommune, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Unternehmen, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz

Ansprechpunkt:

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

Pirnaische Straße 9

01069 Dresden

Weiterführende Links:
Informationsseite zur Förderrichtlinie Energie und Klima/2023 (externer Link) SAB Förderportal: Hier können Sie Anträge einreichen (externer Link)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Der Freistaat Sachsen fördert mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Ihre Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels.

Sie erhalten die Förderung für folgende investive Maßnahmen:

  • Maßnahmen an Gebäuden oder im Zusammenhang mit Gebäuden, beispielsweise als baulicher Hitzeschutz,
  • Maßnahmen zum Regenwasserrückhalt und zum Schutz vor Überflutung oder vor wild abfließendem Wasser, vor Bodenerosion und Erosionseintrag, soweit sie nicht dem öffentlichen Hochwasserschutz zuzuordnen sind,
  • sonstige Anpassungen von Infrastruktur an die Folgen des Klimawandels, beispielsweise zur Verbesserung der Hitze- und Dürreresilienz,
  • komplexe investive Maßnahmenpakete, die sich aus vorhandenen Konzepten und Umsetzungsprogrammen ergeben, wesentlich zur Erhöhung der Klimaresilienz beitragen und einen Mehrwert gegenüber der Realisierung isolierter Einzelmaßnahmen erzielen,
  • Modellvorhaben zuzüglich Neubauvorhaben zur Klimawandelanpassung, die
    • über den Stand der Technik oder etablierte Prozessabläufe hinausgehen (Innovationsgrad) oder
    • einen besonderen Beitrag zu Zielen und Maßnahmen des Energie- und Klimaprogramms Sachsen leisten oder
    • aufgrund der Vorbildwirkung auf vergleichbare Fälle übertragbar sind (Übertragbarkeit),
  • Begrünungsmaßnahmen, die im Zusammenhang mit investiven Maßnahmen stehen.

Zudem bekommen Sie eine Förderung für folgende nicht investive Maßnahmen:

  • Erarbeitung von Daten- und Entscheidungsgrundlagen, Erstellung von Klimaanpassungskonzepten, Vorbereitung, Begleitung und Auswertung von Anpassungsmaßnahmen inklusive Akzeptanzsteigerung und Öffentlichkeitsarbeit, Ergänzung informeller Konzepte um einen Fachteil Klima,
  • integriertes Klimamanagement inklusive Erstellung integrierter Klimakonzepte,
  • externe Beratungsleistungen/Klima-Coaching.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung ist abhängig von Art und Umfang des Vorhabens und beträgt grundsätzlich 75 bis 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben.

Richten Sie Ihren Antrag bitte über das Förderportal an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) (siehe weiterführende Links).

Zusatzinfos 

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben

  • kommunale Gebietskörperschaften und deren Unternehmen,
  • Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU),
  • Verbandskörperschaften,
  • gemeinnützige Organisationen sowie anerkannte Religionsgemeinschaften,
  • Vereine, Stiftungen und Genossenschaften,
  • Privatpersonen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Wenn Ihr Vorhaben naturbasierte Lösungen verfolgt, kann es vorrangig gefördert werden.
  • Wenn Sie ein Neubauvorhaben oder ein Vorhaben zur Modernisierung von Gebäuden planen, müssen Sie die gesetzlichen Standards überschreiten oder andere positive Umweltauswirkungen erreichen.

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Förderrichtlinie Energie und Klima – FRL EuK/2023
vom: 04.07.2023 (SächsABl. S. 999)
zuletzt geändert am: 02.12.2024 (SächsABl. S. 1478)
Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft

Weblink zur Förderrichtlinie

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