Förderprogramm

Förderung im Rahmen der Förderrichtlinie Energie und Klima – Anwendungsorientierte Energie- und Klimaforschung

Förderprogramm aktiv, Antragstellung derzeit nicht möglich

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Forschung & Innovation (themenspezifisch), Digitalisierung
Fördergebiet:
Sachsen
Förderberechtigte:
Forschungseinrichtung, Hochschule
Fördergeber:

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz

Ansprechpunkt:

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

Pirnaische Straße 9

01069 Dresden

Weiterführende Links:
Informationsseite zur Förderung (externer Link) SAB Förderportal: Hier können Sie Anträge einreichen (externer Link)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie in den Bereichen Energie, Klima und Kreislaufwirtschaft forschen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Der Freistaat Sachsen fördert mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Ihre anwendungsorientierten und anwendungsnahen vorwettbewerblichen Forschungsprojekte. Gefördert werden Ihre Forschungsvorhaben in den Bereichen Energie, Klima und Kreislaufwirtschaft und zwar vor allem mit folgenden thematischen Schwerpunkten:

  • Energieeffizienztechnologien,
  • erneuerbare Energietechnologien,
  • Sektorenkopplung,
  • Speichertechnologien,
  • wasserstoffbasierte Wirtschaft,
  • Digitalisierung der Energiewirtschaft und intelligente Vernetzung von Energiesystemen,
  • nachhaltige Kreislaufwirtschaft sowie
  • Öko-Innovationen in den Bereichen Energie, Klima und Kreislaufwirtschaft.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt 100 Prozent der förderfähigen Kosten, jedoch höchstens 1.000.000 EUR.

Ihre förderfähigen Ausgaben müssen mindestens 10.000 EUR betragen.

Richten Sie Ihren Antrag bitte über das Förderportal an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) (siehe weiterführende Links).

Zusatzinfos 

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Hochschulen und außeruniversitäre, nicht gewinnorientierte Forschungseinrichtungen im Freistaat Sachsen sowie die Berufsakademie Sachsen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Ihr Projekt muss über den Stand der Technik oder den Stand der Wissenschaft hinausgehen und Potenziale für einen wichtigen Beitrag zur Erfüllung der energie- und klimapolitischen Zielstellungen des Freistaates Sachsen aufweisen.
  • Ihr Projekt muss auf einer konzeptionellen Grundlage (Vorhabensbeschreibung) beruhen.
  • Ihr Projekt muss hinsichtlich des technologischen Reifegrads vorrangig an einer Demonstration unter relevanten Einsatzbedingungen oder höherem technologischen Reifegrad ausgerichtet sein, mindestens muss jedoch eine Validierung der Technologie im Labormaßstab erfolgen.
  • Sie müssen sich bereiterklären, dass das Projekt von der Kompetenzstelle Energieforschung der Sächsischen Energieagentur GmbH (SAENA) kostenfrei begleitet wird, um die Wahrscheinlichkeit der erfolgreichen Verwertung der Forschungsergebnisse zu erhöhen.
  • Sie müssen eine angemessene Nutzungsmöglichkeit der Forschungsergebnisse für Dritte innerhalb der Europäischen Union unter nicht diskriminierenden Bedingungen gewährleisten.
  • Die Projektlaufzeit darf 48 Monate nicht überschreiten.

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Förderrichtlinie Energie und Klima – FRL EuK/2023
vom: 04.07.2023 (SächsABl. S. 999)
zuletzt geändert am: 02.12.2024 (SächsABl. S. 1478)
Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft

Weblink zur Förderrichtlinie

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