Förderprogramm

Aquakultur und Fischerei (RL AuF/2023)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung
Fördergebiet:
Sachsen
Förderberechtigte:
Verband/Vereinigung, Forschungseinrichtung, Unternehmen
Fördergeber:

Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMUL)

Ansprechpunkt:

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

Pirnaische Straße 9

01069 Dresden

Weiterführende Links:
Aquakultur und Fischerei (RL AuF/2023) SAB Förderportal

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie die sächsische Fischwirtschaft durch Beratungs-, Entwicklungs- und Vermarktungsleistungen stärken wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Der Freistaat Sachsen fördert Sie mit Mitteln des Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFAF) bei Investitionen und Maßnahmen zur Stärkung der sächsischen Fischwirtschaft.

Die Förderung erhalten Sie für folgende Bereiche:

  • Maßnahmen im Bereich Aquakultur
    • Verbesserung der wirtschaftlichen Nachhaltigkeit der Aquakultur,
    • soziale Nachhaltigkeit der Aquakultur,
    • Erhöhung der ökologischen Nachhaltigkeit der Aquakultur,
    • Anpassung der Aquakultur an den Klimawandel und Beitrag zu Klimaneutralität,
    • Investitionen in die Reduzierung des Energieverbrauchs, in die Verbesserung der Energieeffizienz und in erneuerbare Energiesysteme zur betrieblichen Eigenversorgung,
    • sektorweite und betriebsübergreifendenMaßnahmen zur Förderung der Aquakultur,
    • Förderung von Tiergesundheit und Tierwohl,
    • Kompensation bei Schäden durch außergewöhnliche Ereignisse, die eine erhebliche Marktstörung verursachen,
  • Maßnahmen zur Vermarktung und Verarbeitung; förderfähig sind Vermarktungs- und Verarbeitungsmaßnahmen für Fischerei- und Aquakulturerzeugnisse, mit Fokus auf regionale Erzeugnisse, die eines der folgenden Ziele erfüllen:
    • Mehrwert und Verbesserung der Produktqualität,
    • Innovation; förderfähig sind zur Entwicklung von Produkt-, Verfahrens- und Marketinginnovationen für die Aquakultur und Fischerei,
    • Beitrag zur Klimaneutralität,
    • Kommunikation und betriebsübergreifende Information,
    • Unterstützung im Falle erheblicher Marktstörungen,
  • Maßnahmen zur nachhaltigen Entwicklung von Aquakulturgemeinschaften.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, abhängig von der Maßnahme in Ausnahmefällen bis zu 100 Prozent, maximal aber EUR 500.000.

Ihre förderfähigen Ausgaben müssen mindestens EUR 2.000 betragen.

Stellen Sie Ihren Antrag bitte über das Förderportal bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB).

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