Förderprogramm

Förderung der Beruflichen Bildung

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Aus- & Weiterbildung
Fördergebiet:
Sachsen
Förderberechtigte:
Bildungseinrichtung, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Unternehmen, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)

Ansprechpunkt:

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

Pirnaische Straße 9

01069 Dresden

Weiterführende Links:
Informationen zur Beruflichen Bildung (externer Link)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Maßnahmen der beruflichen Aus- und Weiterbildung durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Der Freistaat Sachsen fördert Ihre berufsbildenden Maßnahmen.

Sie erhalten die Förderung für Vorhaben in folgenden Bereichen:

  • Verbundausbildung,
  • überbetriebliche Lehrunterweisung im Handwerk,
  • überbetriebliche Ausbildung in der Land-, Forst- und Hauswirtschaft,
  • Meisterbonus,
  • überbetriebliche Berufsbildungsstätten,
  • berufliche Weiterbildung.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses hängt von Ihrem Vorhaben ab.

Richten Sie Ihren Antrag bitte an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).

Zusatzinfos 

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben

  • natürliche oder juristische Personen oder Personenvereinigungen, die den Ausbildungsvertrag mit den Auszubildenden geschlossen haben,
  • Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern,
  • Absolventinnen und Absolventen im land-, forst- und hauswirtschaftlichen sowie im gewerblich-verwaltungstechnischen Bereich,
  • Träger der überbetrieblicher Berufsausbildungsstätten (ÜBS) und Fachverbände.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen je nach Maßnahme bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, des Sächsischen Staatsministerium des Innern zur Förderung der Beruflichen Bildung: erfolgreich und zukunftssicher (Richtlinie Berufliche Bildung)
vom: 28.02.2022
SächsABl. S. 433, die zuletzt durch die Richtlinie vom 29.07.2025 (SächsABl. S. 809) geändert worden ist, enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 21.11.2023 (SächsABl. SDr. S. S 300)

Weblink zur Förderrichtlinie

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