Förderprogramm

24h-Bürgschaft

Förderart:
Bürgschaft
Förderbereich:
Unternehmensfinanzierung
Fördergebiet:
Sachsen
Förderberechtigte:
Unternehmen
Fördergeber:

Bürgschaftsbank Sachsen GmbH

Ansprechpunkt:

Bürgschaftsbank Sachsen GmbH

Anton-Graff-Straße 20

01309 Dresden

Weiterführende Links:
Informationen zur 24h-Bürgschaft (externer Link)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als bestehendes Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe in Sachsen kurzfristig einen Kredit beantragen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine zügige Zusage für eine Bürgschaft erhalten.

Volltext

Die Bürgschaftsbank Sachsen unterstützt Sie mit Bürgschaften für Kredite zur Sicherung der Finanzierung von

  • Maschinen, Anlagen,
  • selbstgenutzten gewerblichen Immobilien,
  • Warenlagern, Betriebsmitteln und Avalen.

Die Entscheidung über die Bürgschaft erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden.

Die Höhe Ihrer Bürgschaft beträgt bis zu 70 % des Kreditbetrages beziehungsweise maximal 262.500 EUR. Ihre Betriebsmittelfinanzierungen werden bis zu 60 % verbürgt.

Zusatzinfos 

Verfahrensablauf

Reichen Sie bitte Ihren Antrag bei Ihrer Hausbank ein, diese leitet ihn dann an die Bürgschaftsbank Sachsen GmbH weiter.

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe, die die Kriterien der EU erfüllen und mindestens 2 Jahresabschlüsse vorweisen können.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen ein tragfähiges Unternehmenskonzept vorlegen.
  • Ihr Investitionsort muss im Freistaat Sachsen liegen.
  • Sie müssen bestmögliche Sicherheiten stellen. Dazu zählt auch die persönliche Mithaftung der Gesellschafter.

Rechtsgrundlage

Service
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