Förderprogramm

Bürgschaften für die gewerbliche Wirtschaft und die freien Berufe (Landesbürgschaftsprogramm)

Förderart:
Bürgschaft
Förderbereich:
Unternehmensfinanzierung
Fördergebiet:
Sachsen
Förderberechtigte:
Unternehmen
Fördergeber:

Sächsisches Staatsministerium der Finanzen (SMF)

Ansprechpunkt:

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

Pirnaische Straße 9

01069 Dresden

Weiterführende Links:
SAB Bürgschaftsprogramm Sachsen

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie nicht über ausreichende finanzielle Sicherheiten für Ihren Kredit zur Finanzierung eines volkswirtschaftlich förderungswürdigen Projekts verfügen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Bürgschaft erhalten.

Volltext

Die Sächsische Aufbaubank übernimmt Bürgschaften zur Besicherung von Krediten für Ihre volkswirtschaftlich förderungswürdige Vorhaben, die im Freistaat Sachsen durchgeführt werden oder im besonderen Interesse des Freistaates Sachsen liegen.

Die Sächsische Aufbaubank besichert Ihre Kredite, Avalrahmen und Leasingfinanzierungen für folgende Maßnahmen:

  • Investitionen,
  • Unternehmensnachfolgen,
  • Betriebsmittel (Barkredite, Avale, Universalkredite),
  • auftragsbezogene Betriebsmittel für Film- und Fernsehproduktionen (Medienbürgschaften) und
  • Konsolidierungsmaßnahmen in Einzelfällen.

Sie bekommen die Förderung als Ausfallbürgschaft.

Die Bürgschaftshöhe beträgt höchstens 80 Prozent der verbürgten Kreditsumme.

Die Bürgschaftsumme beträgt mehr als EUR 2,5 Millionen.

Die Laufzeit beträgt

  • bis zu 15 Jahre für Investitionsdarlehen,
  • in Ausnahmefällen bis zu 23 Jahren für bauliche Investitionen,
  • bis zu 8 Jahre bei Betriebsmittelfinanzierungen.

Reichen Sie Ihren Antrag formlos bei Ihrer Hausbank oder einem anderen Institut Ihrer Wahl ein. Von dort wieder der Antrag an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) weitergeleitet.

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