Förderprogramm

Bürgschaften der Bürgschaftsbank Sachsen – Bürgschaft

Förderart:
Bürgschaft
Förderbereich:
Existenzgründung & -festigung, Unternehmensfinanzierung
Fördergebiet:
Sachsen
Förderberechtigte:
Existenzgründer/in, Unternehmen
Ansprechpunkt:

Bürgschaftsbank Sachsen GmbH

Anton-Graff-Straße 20

01309 Dresden

Weiterführende Links:
Bürgschaft

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Vorhaben in Ihrem Unternehmen über einen Kredit finanzieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Bürgschaft der Bürgschaftsbank Sachsen bekommen.

Volltext

Die Bürgschaftsbank Sachsen bürgt für Kredite zur Finanzierung von

  • Maschinen, Anlagen und selbstgenutzten gewerblichen Immobilien,
  • Unternehmensnachfolgen und tätigen Beteiligungen,
  • Warenlagern, Betriebsmitteln und Avalen.

Sie erhalten die Förderung als Bürgschaft.

Die Höhe der Bürgschaft beträgt bei Existenzgründerinnen und Existenzgründern und jungen Unternehmen (bis zu 5 Jahren) sowie bei Wachstums- oder Investitionsfinanzierungen bei etablierten Unternehmen (älter als 5 Jahre) bis zu 80 Prozent des Kreditbetrages beziehungsweise maximal EUR 2 Millionen. Betriebsmittelfinanzierungen bei etablierten Unternehmen (älter als 5 Jahre) werden in der Regel zu 60 Prozent verbürgt.

Die Laufzeit der Bürgschaft beträgt bis zu 15 Jahre, bei Baumaßnahmen und Förderdarlehen bis zu 23 Jahre, für Betriebsmittel bis zu 8 Jahre.

Richten Sie Ihren Antrag auf eine Bürgschaft bitte an Ihre Hausbank. Diese leitet ihn weiter an die Bürgschaftsbank Sachsen GmbH.

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