Förderprogramm

Clusterförderung

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Unternehmensfinanzierung, Forschung & Innovation (themenoffen)
Fördergebiet:
Sachsen
Förderberechtigte:
Unternehmen, Forschungseinrichtung, Hochschule, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)

Ansprechpunkt:

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

Pirnaische Straße 9

01069 Dresden

Tel: +49 341 70292-0 (Anrufzeiten: Montag 09:00 Uhr – 16:00 Uhr, Dienstag 09:00 Uhr – 18:00 Uhr, Mittwoch 09:00 Uhr – 16:00 Uhr, Donnerstag 09:00 Uhr – 18:00 Uhr, Freitag: 09:00 Uhr – 13:00 Uhr)

Fax: +49 351 491040-00

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

Weiterführende Links:
Förderung von Clustern und Netzwerken (RL Clusterförderung)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie ein Netzwerk für strategische Kooperationen haben oder eines gründen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Der Freistaat Sachsen fördert den Aufbau und Ausbau strategischer Kooperationen zwischen sächsischen Unternehmen sowie zwischen Unternehmen und Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Technologie-, Gründer- und Innovationszentren, Kammern und Verbänden.

Als neues oder auch bestehendes Netzwerk erhalten Sie die Förderung für

  • eine bis zu 3 Jahre umfassende Initiierungsphase neuer Netzwerke oder Projekte zum Ausbau bestehender Kooperationsnetzwerke,
  • die gemeinsamen überbetrieblichen Aktivitäten in langfristig angelegten Innovationsclustern.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung beträgt

  • für Kooperationsnetzwerke bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, höchstens jedoch EUR 200.000 in einem Zeitraum von 3 Steuerjahren je neu initiiertem Netzwerk oder je Projekt eines bestehenden Netzwerks,
  • für Innovationscluster bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, höchstens jedoch EUR 5 Millionen (in Ausnahmefällen bis zu EUR 7,5 Millionen),
  • für Investitionen des Trägers in C-Fördergebieten gemäß GRW-Koordinierungsrahmen bis zu 55 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten.

Ihren Antrag richten Sie vor Beginn des Vorhabens an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).

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