Förderprogramm
- Förderart:
- Beteiligung
- Förderbereich:
- Corona-Hilfe, Existenzgründung & -festigung, Unternehmensfinanzierung
- Fördergebiet:
- Sachsen
- Förderberechtigte:
- Existenzgründer/in, Unternehmen
- Ansprechpunkt:
-
Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Sachsen (MBG) mbH
Anton-Graff-Straße 20
01309 Dresden
Tel: 0351 44090
Fax: 0351 4409355
- Weiterführende Links:
- Corona Start-up Hilfsfonds (CSH)
Corona Start-up Hilfsfonds (CSH)
Ziel und Gegenstand
Das Land Sachsen fördert nachhaltige Projekte wissensbasierter, technologieorientierter Start-ups, um die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise zu mindern und das Wachstum zu fördern.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) entsprechend der KMU-Definition der EU mit Sitz, Hauptverwaltung oder Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit oder mindestens 50% der Vollzeitbeschäftigten im Freistaat Sachsen.
Voraussetzungen
Das Unternehmen ist oder wird in absehbarer Zeit durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie in Liquiditätsschwierigkeiten geraten.
Das Unternehmen entwickelt neue oder wesentlich verbesserte Produkte, Verfahren, Dienstleistungen und/oder führt diese am Markt ein und verfügt über einen funktionsfähigen Prototypen des neuen Produkts.
Es besteht eine klare Zukunftsperspektive mit einem überdurchschnittlichen Wachstum des Umsatzes oder der Beschäftigung.
Das Unternehmen verfügt über einen Nachhaltigskeitsansatz, mit dem verschiedene ökologische oder sozialen Kriterien erfüllt werden.
Unternehmen in Schwierigkeiten sind von einer Förderung ausgeschlossen.
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form einer stillen Beteiligung.
Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 800.000 EUR.
Antragsverfahren
Anträge sind bis zum 30. Juni 2021 an die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Sachsen (MBG) mbH zu stellen.
Quelle
Informationen der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Sachsen (MBG) mbH, Stand Dezember 2020.