Förderprogramm

Digitalisierung im Gesundheitswesen (eHealthSax)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Gesundheit & Soziales, Forschung & Innovation (themenspezifisch), Smart Cities & Regionen, Digitalisierung, Infrastruktur
Fördergebiet:
Sachsen
Förderberechtigte:
Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung, Kommune, Forschungseinrichtung, Unternehmen
Fördergeber:

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Ansprechpunkt:

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

Pirnaische Straße 9

01069 Dresden

Weiterführende Links:
eHealthSax - Teil A - Digitalisierung im Gesundheitswesen und telemedizinische Anwendungen eHealthSax - Teil B - Digitale Ertüchtigung von Krankenhäusern

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie digitale Anwendungen im Gesundheitsbereich planen, können Sie unter bestimmten Bedingungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Der Freistaat Sachsen fördert patientenorientierte Anwendungen und sektorenübergreifende Dienstleistungen, die die medizinische Versorgung mittels digitaler und telemedizinischer Lösungen verbessern und den alltagsüblichen elektronischen Kommunikationswegen anpassen.

Sie erhalten die Förderung für folgende Maßnahmen:

  • Digitalisierung im Gesundheitswesen und telemedizinische Anwendungen,
  • Digitale Ertüchtigung von Krankenhäusern sowie
  • Modellvorhaben, insbesondere innovative Wettbewerbe, regionale Pilotprojekte oder strukturierte Prozesse zur Stärkung der gemeinsamen Verantwortung aller gesundheitlichen Akteure.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Der Zuschuss für die Digitalisierung im Gesundheitswesen und für telemedizinische Anwendungen sowie für Modellvorhaben beträgt bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben.

Die Höhe des Zuschusses für die Ertüchtigung der digitalen Infrastruktur hängt von den im jeweiligen Haushaltsjahr verfügbaren Haushaltsmitteln ab.

Der Zuschuss für Modellprojekte beträgt bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben.

Richten Sie Ihren Förderantrag bitte an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).

Beachten Sie folgende Antragsfristen:

  • für die Digitalisierung im Gesundheitswesen und für telemedizinische Anwendungen bis zum 31.3. eines Jahres,
  • für die Ertüchtigung der digitalen Infrastruktur bis zum 28.2. eines Jahres,
  • für Modellvorhaben werden die Stichtage im Rahmen von themenspezifischen Aufrufen bekannt gegeben.
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