Förderprogramm

EFRE/JTF-Technologieförderung 2021 bis 2027 – FuE-Projektförderung

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Forschung & Innovation (themenoffen), Mobilität
Fördergebiet:
Sachsen
Förderberechtigte:
Forschungseinrichtung, Unternehmen
Fördergeber:

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)

Ansprechpunkt:

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

Pirnaische Straße 9

01069 Dresden

Weiterführende Links:
EFRE/JTF - Forschung und Entwicklung – Projektförderung (FuE-Projektförderung) 2021 bis 2027 SAB-Förderportal

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Maßnahmen planen, mit denen die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit der sächsischen Wirtschaft gestärkt werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Der Freistaat Sachsen fördert Ihre Maßnahmen zur Umsetzung der Innovationsstrategie und Stärkung der Innovationskraft der sächsischen Wirtschaft und deren Wettbewerbsfähigkeit. Die Mittel stammen aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und dem Just Transition Fund (JTF).

Sie erhalten die Förderung für folgende Forschungs- und Entwicklungs-(FuE)-Projekte mit innovativem technologieorientiertem Inhalt zur Entwicklung neuer oder verbesserter Produkte und Verfahren:

  • Einzelprojektförderung (einzelbetriebliche FuE-Projekte von KMU),
  • Verbundförderung (FuE-Projekte zwischen Unternehmen oder Unternehmen und Forschungseinrichtungen),
  • Pilotlinienförderung (FuE-Projekte zur Errichtung einer Pilotlinie für die industrielle Forschung und insbesondere die Validierung von technologischen Grundlagen).

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Basisförderung beträgt Vorhaben der experimentellen Entwicklung bis zu 20 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten und bei Vorhaben der industriellen Forschung bis zu 45 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Ergänzend erhalten

  • kleine Unternehmen 20 Prozent,
  • mittlere Unternehmen 10 Prozent,
  • Projekte mit einer wirksamen Zusammenarbeit 15 Prozent,
  • besonders bedeutsame Projekte 5 Prozent.

Der Förderhöchstsatz beträgt 80 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten.

Nichtwirtschaftlich tätige Forschungseinrichtungen erhalten eine Förderung von 90 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme über das SAB-Antragsportal an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).

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