Förderprogramm

Elementarschadenshilfen

Förderart:
Darlehen, Zuschuss
Förderbereich:
Unternehmensfinanzierung, Gesundheit & Soziales
Fördergebiet:
Sachsen
Förderberechtigte:
Privatperson, Unternehmen, Verband/Vereinigung
Ansprechpunkt:

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

Pirnaische Straße 9

01069 Dresden

Tel: +49 341 70292-0 (Anrufzeiten: Montag 09:00 Uhr – 16:00 Uhr, Dienstag 09:00 Uhr – 18:00 Uhr, Mittwoch 09:00 Uhr – 16:00 Uhr, Donnerstag 09:00 Uhr – 18:00 Uhr, Freitag: 09:00 Uhr – 13:00 Uhr)

Fax: +49 351 491040-00

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie zur Beseitigung von Schäden durch Elementarereignisse von überörtlicher Bedeutung finanzielle Unterstützung benötigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Kredit und im Notfall einen Zuschuss bekommen.

Volltext

Das Land Sachsen gewährt Hilfen zur Beseitigung von Schäden, die beispielsweise durch

  • Hochwasser,
  • Unwetter,
  • Wirbelstürme,
  • Dürre,
  • Erdbeben oder
  • Waldbrände

verursacht wurden.

Sie erhalten die Förderung als Aufbauhilfe zur Beseitigung von Schäden und Zerstörungen an baulichen Anlagen, Wegen oder Gegenständen.

Sie bekommen die Förderung als zinsverbilligtes Darlehen oder in Härtefällen als Zuschuss.

Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Laufzeit beträgt bis zu 25 Jahre.

Die Höhe des Zuschusses beträgt

  • bei bedürftigen natürlichen Personen bis zu 70 Prozent des zuwendungsfähigen Schadens,
  • bei Vereinen und Unternehmen bis zu 50 Prozent des zuwendungsfähigen Schadens.

Sie können den Zuschuss durch ein Darlehen ergänzen.

Richten Sie Ihren Antrag bis spätestens 6 Monate nach dem Schadensereignis an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).

Service
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