Förderprogramm

Wiederaufbau der öffentlichen Infrastruktur bei Elementarschäden (RL Wiederaufbauhilfen)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Infrastruktur, Umwelt- & Naturschutz, Mobilität
Fördergebiet:
Sachsen
Förderberechtigte:
Kommune, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung
Ansprechpunkt:

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

Pirnaische Straße 9

01069 Dresden

Tel: +49 341 70292-0 (Anrufzeiten: Montag 09:00 Uhr – 16:00 Uhr, Dienstag 09:00 Uhr – 18:00 Uhr, Mittwoch 09:00 Uhr – 16:00 Uhr, Donnerstag 09:00 Uhr – 18:00 Uhr, Freitag: 09:00 Uhr – 13:00 Uhr)

Fax: +49 351 491040-00

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Maßnahmen zum Wiederaufbau nach Naturkatastrophen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Sachsen unterstützt Sie durch Hilfen bei der Beseitigung von Schäden an der öffentlichen Infrastruktur, die durch Elementarschadensereignisse von überörtlicher Bedeutung, wie zum Beispiel Hochwasser, Unwetter, Wirbelstürme, Dürre, Erdbeben oder Waldbrände verursacht wurden.

Sie erhalten die Förderung für Maßnahmen vor allem in folgenden Bereichen:

  • Verkehrsinfrastruktur,
  • Infrastruktur der Wasser- und Abfallwirtschaft sowie Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen,
  • soziale und Bildungsinfrastruktur,
  • kommunale Verwaltungs- und sonstige Infrastruktur,
  • Kultur-, Sport-, Freizeit-, Natur-, Umwelt- und Tourismusinfrastruktur sowie
  • Einrichtungen des Brandschutzes, Rettungsdienstes und Katastrophenschutzes.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Der Zuschuss reduziert sich für grundsätzlich versicherbare, aber nicht versicherte Objekte.

Als Gemeinde und kreisinterner Zweckverband priorisieren Sie die jeweiligen Maßnahmen einschließlich der Maßnahmen nicht-kommunaler Träger und melden diese an den jeweiligen Landkreis.

Als Landkreis, kreisfreie Stadt und kreisübergreifender Zweckverband melden und priorisieren Sie Ihre Maßnahmen an die Landesdirektion Sachsen.

Als Kirche, Religionsgemeinschaft und Träger klösterlicher Einrichtungen melden und priorisieren Sie Ihre Maßnahmen selbst an die Landesdirektion Sachsen.

Diese Meldungen müssen innerhalb einer vom Staatsministerium des Innern bestimmten Frist erfolgen.

Nach Bestätigung der Maßnahmenpläne reichen Sie Ihren Antrag bitte bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) ein.

Zuständig für die Verkehrsinfrastruktur sowie für öffentliche Wege und Plätze ist das Sächsische Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV).

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